Ehegattensplitting: Gleichstellung eingetragener Lebenspartner durch neues Gesetz

Bundesverfassungsgericht: Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern beim Splittingstarif verfassungswidrig
23. Juni 2013
Bundesverfassungsgericht: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig
25. Januar 2015

Die bisherigen Vorschriften zum Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht (§§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG) waren wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig, weil sie diese Vergünstigung nur für Eheleute, nicht aber für eingetragene Lebenspartner vorsahen und diese daher diskriminierten (Bundesverfassungsgericht, Beschl. vom 07.05.2013, Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07). Der Gesetzgeber hat nun reagiert.

Der Bundestag hat am 27.06.2013 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucksache 17/13870) vom 11.06.2013 verabschiedet, wonach die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch auf eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden sind (§ 2 Abs 8 EStG n.F.). Der Bundesrat hat am 05.07.13 zugestimmt (BR-Drucksache 532/13), so dass das Gesetz zustande gekommen ist.

Mit der neuen Regelung hat der Gesetzgeber durch die Gleichstellung von Ehegatten/ Ehen mit eingetragenen Lebenspartnern/ Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht den vom Bundesverfassungsgericht gerügten gleichheitswidrigen Zustand beseitigt.

Das neue Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten (diese ist noch nicht erfolgt) in Kraft und findet Anwendung auf alle Einkommensteuerbescheide, die zu diesem Stichtag noch nicht bestandskräftig sind, also hinsichtlich derer ein laufendes Einspruchsverfahren noch nicht abgeschlossen oder für welche die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Termin vereinbaren