Jan Holtmeyer ist jetzt „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“

Amtsgericht Leipzig: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten im Insolvenzverfahren
12. Februar 2017
Neues Urteil des EGMR: deutsche Erbrechtsvorschriften diskriminieren nichteheliche Kinder
21. April 2017

Ein Testamentsvollstrecker bringt die Anordnungen des Erblassers zur Ausführung, erfüllt zum Beispiel Vermächtnisse oder – bei sog. Dauervollstreckung – kehrt an einen minderjährigen Erben aus dem seiner Verwaltung unterliegenden Nachlass regelmäßig Erträge aus. Er erfüllt die Nachlassverbindlichkeiten, zahlt die Erbschaftsteuer und verteilt den Überschuss des Nachlasses an die Erben. Seine Aufgaben sind also vielfältig und verantwortungsvoll.
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) verleiht die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ bei Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung, der Unterhaltung einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sowie ständiger Fortbildung.
Im Januar 2017 hat mir die AGT die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ zu führen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Termin vereinbaren