
Ihr Rechtsanwalt Jan Holtmeyer
Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht bringe ich meine langjährige berufliche Erfahrung für Ihren Beratungsbedarf ein. Ich berate Sie in allen Fragen des Erbrechts und seiner Bezüge zum Steuer-, Gesellschafts- und Familienrecht.
Dazu gehört die Vorbereitung von Testamenten, Erb- und Schenkungsverträgen einschließlich sonstiger Dokumente, wie zum Beispiel Patientenverfügungen.
In diesen Rechtsgebieten berate und vertrete ich Sie kompetent vor allen Gerichten und Behörden: