Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Urteil vom 17.12.2014 (vgl. dazu meinen Beitrag vom 25.01.2015) dem Bundesgesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 gesetzt, innerhalb dieser das bisherige gleichheitswidrige Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) nachzubessern hat. Die Bundesregierung hat am 14.08.2015 einen Reformgesetzentwurf vorgelegt (vgl. dazu meinen Beitrag vom 25.10.2015). Seitdem hat der Gesetzgeber „die Hände in […]