8. April 2011

Pflichtteilsverzicht Behinderter: nicht sittenwidrig

Gemäß der Entscheidung des BGH sind Pflichtteilsverzichte von behinderten Abkömmlingen zulässig – das schafft Rechtssicherheit für die notarielle Praxis, für die die Beurkundung derartiger Verträge bislang sehr risikobehaftet war!
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