5. Oktober 2012

EU-Erbrechtsverordnung beschlossen

Nicht immer ist auf einen Erbfall, der sich in Deutschland ereignet, deutsches Recht anwendbar. Wenn Bezüge zu anderen Staaten bestehen (z.B. wegen der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder der Belegenheit von Nachlassgegenständen) findet zunächst eine Prüfung anhand des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) statt, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach deutschen IPR […]
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