10. November 2010

Keine Kontenmitteilungen durch Erblasserfinanzamt

Wenn ein Miterbe keine ausreichende Kenntnis vom Bankvermögen des Erblassers hat, um die Erbauseinandersetzung zu betreiben, kommt in erster Linie in Betracht, als Rechtsnachfolger des Erblassers einen Auskunftsanspruch gegen die Bank selbst geltend zu machen. Wegen des Erfordernisses der gemeinschaftlichen Geltendmachung lehnen es die Banken allerdings häufig ab, die Unterlagen lediglich dem einzelnen Miterben […]
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