4. November 2012

BFH: Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 27.09.2012 (Az.: II R 9/11) das ErbStG dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt, weil es in den durch §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) sieht.
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