Zu den gesetzlichen Erben des Verstorbenen (Erblasser) gehört dessen Ehepartner. Wird die Ehe durch Scheidung beendet, entfällt dieses gesetzliche Erbrecht. Das Gesetzverlagert diese Wirkung sogar zeitlich dadurch vor, dass das Ehegattenerbrecht bereits dannentfällt, wenn die Ehe zwar noch nicht durch rechtskräftigen Beschluss (bzw. für die Fällevor dem Inkrafttreten des FamFG: durch rechtskräftiges Urteil) geschieden […]