Unternehmensnachfolge: am besten zu Lebzeiten mit dem Nachfolger regeln!

Sie haben ein Unternehmen (Gewerbebetrieb, Freiberufler/ Selbständiger) und möchten, dass Ihr Lebenswerk durch Ihren Wunschnachfolger/ Ihre Wunschnachfolgerin fortgeführt wird. Dann sollten Sie Ihre Unternehmensnachfolge optimalerweise bereits zu Lebzeiten mit Ihrem Nachfolger regeln.

Vorrang des Gesellschaftsrechts beachten

Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (insbesondere an einer Personengesellschaft, z.B. GbR, Kommanditgesellschaft, OHG) sind Beschränkungen durch den Gesellschaftsvertrag und ggf. durch das Gesetz zu beachten (Vorrang des Gesellschaftsrecht vor dem Erbrecht). Ansonsten droht die Gefahr, dass die Vererbung des Anteils scheitert. Es bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten (Fortsetzungsklausel, Nachfolgeklausel, Eintrittsklausel) Ggf. ist der Gesellschaftsvertrag anzupassen.

Ertragsteuerrecht: Aufdeckung stiller Reserven vermeiden

Bei besonderen steuerlichen Gestaltungen (Betriebsaufspaltung) sollten Sie darauf achten, dass es im Erbfall nicht zur Aufdeckung stiller Reserven kommt („Entstrickung“), die Einkommensteuer (Ertragsteuer) auslöst.

Besser als gar nichts: Unternehmensnachfolge durch Verfügung von Todes wegen

Wenn Sie Unternehmensnachfolge nicht mehr zu Lebzeiten gelingt, sollten Sie wenigstens durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament/ Erbvertrag) die Voraussetzungen für den Übergang Ihres Unternehmens in die „richtigen Hände“ schaffen. Wenn Sie gar nichts regeln, greifen die gesetzlichen Regelungen ein und führen möglicherweise zu unpassenden Ergebnissen (z.B. fällt ein GmbH-Anteil in den Nachlass und wird von allen Ihren Kinder und Ihrem Ehepartner gemäß den Anteilsverhältnissen der gesetzlichen Erbquoten verwaltet; noch komplizierter ist es bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft).

Pflichtteilsrechte beachten!

Wenn Ihr Wunschnachfolger weder Ihr Ehepartner noch eines Ihrer Kinder ist, sind mögliche Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu beachten.

Unternehmensnachfolge: eine anspruchsvolle Aufgabe

Eine Unternehmensnachfolge ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die eine gute Vorbereitung und die Einbindung zahlreicher Personen (Nachfolger, Mitgesellschafter, Ehepartner, Kinder) in vertragliche Regelungen erfordert. Dabei sind komplexe erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gesichtspunkte zu beachten, Mein Service beinhaltet die umfassende Analyse Ihrer Zielvorstellungen, die Verhandlung mit den Beteiligten, die Fertigung von Entwürfen (Schenkungsverträge, Übertragungsverträge, Gesellschaftsverträge) unter Einbeziehung ggf. weiterer Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), bis die Nachfolge „unter Dach und Fach“ ist, ggf. auch die Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen, ob die getroffene Unternehmensnachfolge noch Ihren Interessen entspricht.

Für Fragen und Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung unter

Tel. 03 41 / 2 26 41-0 oder per E-Mail an holtmeyer@kahlert-padberg.de.

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