9. März 2011

Bestattungskosten: Kostentragung trotz Ausschlagung

Die Bestattungsgesetze der meisten Bundesländer sehen ausdrücklich vor, dass zur Bestattung in bestimmter Reihenfolge der Ehegatte/ Lebenspartner und die nächsten Verwandten (volljährige Kinder, Eltern etc.) des Erblassers verpflichtet sind. Danach richtet sich auch die Gebührenpflicht. Oft sind Angehörige der Auffassung, sie könnten sich durch Ausschlagung der Erbschaft dieser Zahlungspflicht entziehen.
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