Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in einem Urteil zur Auslegung eines Erbvergleichs über den Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch geäußert. Diese Entscheidung ist wegen der unterschiedlichen erbschaftsteuerlichen Behandlung von Zugewinnausgleich und Pflichtteil für die Praxis relevant.