Weist ein Erbfall internationale Bezüge auf, regelt das sogenannte Internationale Privatrecht (IPR), welches Erbrecht anwendbar ist. Gemäß dem deutschen IPR bestimmt sich dies nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes zuletzt angehörte. Dies kann zur Anwendung eines Sachrechts führen, dessen Regelungen nach deutschem Rechtsverständnis fremdartig erscheinen. Für die deutschen […]