10. April 2011

Zentrales Testamentsregister ab 01.01.2012

Auch der Bundesgesetzgeber hat es erkannt: Das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen ist technisch veraltet und zersplittert: Komplizierte Meldewege, die dezentrale Registrierung des Verwahrungsortes erbfolgerelevanter Unterlagen bei ca. 5.200 Stellen, eine unzureichende Nutzung moderner Kommunikations- und Speichermedien, veraltete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führen zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten.
Termin vereinbaren